Antrag: Giftiges Jakobskreuzkraut bekämpfen

Jacobskreuzkraut

Jacobskreuzkraut

Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, zur Bekämpfung des giftigen Jakobskreuzkrautes kurzfristig folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Die Straßenseitenränder werden dort, wo Jakobskreuzkraut wächst, im Sommer mindestens zwei Mal vor der Samenbildung (also während der Blüte) gemäht (d.h. August, September). Häufig wird bisher an Straßen sehr früh im Mai aber weniger im Hoch- und Spätsommer gemäht. Die Verwaltung soll im Herbst einen Erfahrungsbericht vorlegen. Außerdem wird der Landrat gebeten, auch die anderen Unterhaltungspflichtigen von Straßen (Bund, Land, Gemeinden) zu einer entsprechenden Handlungsweise auffordern.
  2. Alle im Kreisbesitz befindlichen und extensiv genutzten Flächen werden ebenfalls im Juli bis September zwei Mal gemäht. Diese Verpflichtung ist in die Pachtverträge sofort aufzunehmen. Auch dazu soll im Herbst berichtet werden.
  3. Der Landkreis führt zusammen mit der Landwirtschaftskammer, dem Umweltministerium und den Verbänden der Pferdehalter bis Anfang August eine Informationsveranstaltung durch.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Hogrefe
Fraktionsvorsitzender

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