CDU-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zum SGB II-Bereich des Landkreises Verden
Sehr geehrter Herr Landrat Bohlmann,
zunächst bedanken wir uns bei der Kreisverwaltung und der ALV für die in der letzten Kreisausschusssitzung erfolgte umfangreiche Unterrichtung im Bereich SGB II. Wir gehen davon aus, dass die im Kreisausschuss ausgehändigte dreiseitige Vorlage dem nächsten KA-Protokoll beigefügt wird.
Zusätzlich bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die Mittelausstattung für den Landkreis Verden seit 2008 im Bereich SGB II entwickelt?
2. Was stand/steht in den Jahren von 2008-2012 pro Hilfebedürftigem zur Verfügung?
3. Wie viel Langzeitarbeitslose konnten in den Jahren 2008-2011 in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden und wie sehen die Zahlen für den Landkreis Osterholz aus?
4. Da über die Verteilung der SGB II-Mittel vor Ort entschieden wird, stellt sich die Frage, warum jetzt erfolgreiche Qualifizierungsprojekte beendet werden sollen, bzw. schon beendet worden sind und ob es dazu Alternativen gab?
5. Wie hoch sind die Verwaltungskosten im SGB II – Bereich im Landkreis Verden im Vergleich zum Landkreis Osterholz und wie stellt sich die Entwicklung seit 2008 dar?
6. Wie unterscheiden sich die Arbeitsweisen in Verden von der in Osterholz, wenn es um die Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen geht?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Richter
Fraktionsgeschäftsführer